Glucosamin, Chondroitin & Vitamin C: Was ist für Knorpel und Knochen belegt?

|EinBär Redaktion
EinBär Glucosamin & Chondroitin Kapseln

Glucosamin und Chondroitin gehören zu den bekanntesten Inhaltsstoffen, wenn es um Knorpel und Knochen geht. Doch was davon ist wissenschaftlich so gut belegt, dass es in der EU offiziell gesagt werden darf? Wir erklären es ehrlich.

Was sind Glucosamin und Chondroitin?

Glucosamin ist ein Aminozucker, Chondroitin ein langkettiges Molekül aus Zuckerbausteinen. Beide kommen natürlicherweise im Knorpelgewebe vor. In Nahrungsergänzungsmitteln werden sie meist als Glucosaminsulfat und Chondroitinsulfat eingesetzt.

Gibt es zugelassene Health Claims?

Nein. Die EFSA hat Anträge zu Glucosamin und Chondroitin geprüft und keinen ausreichenden Nachweis für eine Wirkung auf Gelenke oder Knorpel gesehen. Deshalb gibt es in der EU keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben für diese beiden Stoffe. Seriöse Anbieter versprechen daher keine Wirkung.

Diese Nährstoffe sind offiziell anerkannt

Für einige Vitamine und Mineralstoffe hat die EU dagegen Aussagen zugelassen (Verordnung (EU) Nr. 432/2012):

  • Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Knorpel und Knochen bei.
  • Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei.
  • Vitamin K trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei.
  • Zink trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei.
  • Mangan trägt zu einer normalen Bindegewebsbildung bei.
  • Kupfer trägt zur Erhaltung von normalem Bindegewebe bei.

Was steckt in unserem Glucosamin & Chondroitin?

Pro Tagesportion (3 Kapseln): je 750 mg Glucosamin- und Chondroitinsulfat, dazu 60 mg Vitamin C (75 % NRV), 15 µg Vitamin D3 (300 % NRV), 20,64 µg Vitamin K2 (28 % NRV), 7,5 mg Zink (75 % NRV), 1,125 mg Mangan (56 % NRV) und 750 µg Kupfer (75 % NRV). Chondroitin und Kollagen stammen vom Rind – das Produkt ist daher nicht vegan.

Wichtig zu wissen

Wer blutgerinnungshemmende Medikamente einnimmt, sollte vor der Einnahme von Glucosamin ärztlichen Rat einholen. Bei anhaltenden Beschwerden an Gelenken gehört die Abklärung in ärztliche Hände – ein Nahrungsergänzungsmittel ersetzt keine Diagnose.

Quellen: Verordnung (EU) Nr. 432/2012; Gutachten der EFSA zu Glucosamin und Chondroitin (2009).